„Moment, Moment“, ruft André Kiep dazwischen: „Aus welchen Gründen musste denn die gesunde linke Brust auch operiert werden.“ „Ich wollte der Frau doch nur etwas Gutes tun.“ sagt verblüfft der befragte Arzt. Kiep, Vorsitzender Richter der Zivilkammer 35 für Medizinrecht am Landgericht Berlin, blättert in den Behandlungsunterlagen, zieht die kräftigen Augenbrauen hoch und sagt: „Spuren von Tipp ex lassen Zweifel aufkommen, ob die Krankenunterlagen nicht doch verändert wurden.“
Zahl der Fälle im Jahr um zehn Prozent gestiegen
Hier im Saal 102 entscheiden sich vier bis sechsmal pro Woche Patientenschicksale. Die Erwartungen der Kläger sind hoch. Sie wollen Schmerzen und Verzweiflung gesühnt wissen, die durch eine Fehlbehandlung entstanden sein sollen. Dabei sind die Chancen, einen solchen Prozess zu gewinnen, eher gering. Sie liegen im bundesweiten Durchschnitt bei etwa 30 Prozent.
Dennoch steigt die Zahl der Fälle. Allein am Landgericht Berlin, wo sich 23 Richter in fünf Kammern mit Heilbehandlungssachen beschäftigen, im letzten Jahr um zehn Prozent. Kieps Kammer ist bereits bis März 2011 ausgebucht. Trotzdem sagt er: „So wie es keine Fließbandmedizin geben sollte, so darf es auch keine Fließbandrechtsprechung geben.“
Im Verhandlungssaal gehen inzwischen große Fotos, sehr intime Aufnahmen, von Hand zu Hand. Die Frau will Schmerzensgeld vom Krankenhaus, in dem ihr die rechte Brust gestrafft werden sollte, ihr aber in der Narkose auch die linke operiert wurde. Nach Anhörung der Parteien und unter Berücksichtigung der Unterlagen sagt Kiep: „Hier hat der Arzt wohl das Selbstbestimmungsrecht der Klägerin als Patientin verletzt. Die sogenannte Eingriffsaufklärung fehlt, sie hat nicht in die Operation ihrer linken Brust eingewilligt.“ Nach der Beratung mit den beiden Beisitzern rät er zum Vergleich: 9000 Euro Schmerzensgeld. Auf dem Flur ruft der Rechtsanwalt die Haftpflichtversicherung der Klinik an – und stimmt, wie auch die Klägerin zu.
Der Arzt kann sich nicht erinnern
Eine andere Patientin hat weniger Glück an diesem Tag. Sechs Jahre nach einem Arbeitsunfall mit Fraktur der Hand kann die Altenpflegerin noch immer nicht richtig zugreifen und verlangt Schmerzensgeld vom behandelnden Arzt und der Klinik. Doch der Mediziner sagt, er könne sich an die Behandlung nicht mehr erinnern. Und die Anwälte diskutieren, ob Schriftsätze verspätet zugestellt wurden, das Gericht überhaupt zuständig und der Beklagte der richtige sei. Ein Vergleich mit 10000 Euro könnte dem Ganzen ein Ende setzen, doch der Rechtsanwalt der Versicherung des Arztes lehnt ab. Die Odyssee der Altenpflegerin wird weitergehen.
Richter müssen viel lesen, um die Fälle zu beurteilen. Im Beratungszimmer hinter dem Verhandlungssaal stehen Wälzer wie der „Pschyrembel“, das medizinische Standard-Wörterbuch, und Bände zur Anatomie. Und sogenannte „Schmerzensgeldtabellen“, in denen Entschädigungssummen aufgelistet sind, die deutsche Gerichte Klägern zugesprochen haben. Nicht selten vergehen Jahre, bis ein Fall entschieden ist. Kiep ist der Meinung, dass in einem Patientenrechtegesetz verankert werden sollte, Arzthaftungssachen grundsätzlich einer Spezialkammer zuzuweisen. Nur so komme das gebündelte Fachwissen von erfahrenen Richtern den Parteien zugute.
In seinem Dienstzimmer im Dachgeschoss des Gerichts bearbeitet der Richter einen neuen Rechtsstreit, leitet das Vorverfahren ein, in dem Schriftsätze ausgetauscht werden. Bis ein Kläger konkret Antwort vom Beklagten bekommt, können bis zu acht Wochen vergehen. Dann werden die Krankenunterlagen angefordert, auch von der Vor- und Nachbehandlung.
Manche Patienten klagen nicht nur auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sondern stellen zusätzlich einen Strafantrag. Dann kann die Staatsanwaltschaft die Krankenakte beschlagnahmen, und der Zivilprozess kommt zum Stillstand. Denn Entscheidungsgrundlage dürfen nur die Originalkrankenunterlagen sein, denen man im Zweifelsfall ansehen kann, ob sie manipuliert wurden.
Mediation statt Prozess
Immer mehr Gerichte versuchen mittlerweile, die Flut der Prozesse schneller zu bewältigen, indem die Parteien vor der Verhandlung zur sogenannten gerichtsnahen Mediation eingeladen werden. Dort können sie im Beisein eines Mediators – eines mit dieser Sache nicht befassten Richters mit einer Mediationsausbildung – ihren Konflikt selbst lösen und mit einem Vergleich beilegen. Damit entfällt der langwierige und teure Rechtsstreit.
Leidenschaftlich berichtet Kiep über seine Tätigkeit in der Mediation. „Die Bereitschaft dafür in Arzthaftungssachen ist auf der Klägerseite groß.“ Er bedauert, dass viele Versicherungen der Ärzte sich einer Teilnahme daran aber nach wie vor verweigern. „In einer Mediation würde es Medizinern meistens leichter fallen, ihr Bedauern, ihre Betroffenheit und ihr Mitgefühl gegenüber ihren früheren Patienten zu zeigen. So eine Anteilnahme ist für den klagenden Patienten von erheblicher Bedeutung. Ich habe es in mündlichen Verhandlung oft erlebt, dass dadurch der Konflikt beigelegt werden konnte und es dem Patienten möglich wurde, Frieden zu schließen.“

