Wer sich im Urlaub um seine Gesundheit kümmert, kann in manchen Fällen einen Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Voraussetzung dafür ist z. B. die Teilnahme an einem zertifizierten Gesundheits- oder Sportkurs, der im Ferienhotel oder am Urlaubsort stattfindet. Um den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu verbessern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch einen Teil ihres Budgets für Prävention ausgeben. Dazu zählen auch Aufwendungen für Gesundheitskurse.
Die Kassen legen dazu eigene Kataloge auf und arbeiten mit speziellen Reiseveranstaltern zusammen. Im Katalog TUI Vital werden unter anderem Nordic Walking Kurse in Bad Griesbach/Rottal oder Qi Gong auf Mallorca an. „Interessierte fragen ganz gezielt nach den Gesundheitskatalogen. Bei KKH-Versicherten ziehen wir bei Buchung einer TUI-Vital-Reise gleich die 75 Euro pro Reise ab, Mitglieder anderer Kassen klären den Zuschuss direkt mit ihrer Kasse“, sagt Urszula Azad vom Berliner Reiseland Reisebüro.
Teilnahmebescheinigung erforderlich
Bei anderen Angeboten ist es erforderlich, sich vor Beginn vom externen Anbieter eine Kursinformation zuschicken zu lassen, die bei der Kasse zur Bestätigung eingereicht wird. Am Ende des Kurses muss man beim Kursleitereine Teilnahmebestätigung einholen, die dann wiederum an die Kasse geht. Ohne Beleg gibt es kein Geld. Maximal werden 80 Prozent der Gebühr erstattet, jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 75 Euro pro Kurs.
Einfacher geht es, wenn man die von einigen Kassen direkt auf der Homepage empfohlenen Angebote nutzt. So kosten beispielsweise beim DAK-Wohlfühlprogramm sechs Übernachtungen mit Halbpension in der Marina Wolfsbruch (Mecklenburgische Seenplatte) regulär 489 Euro. Als DAK-Mitglied zahlt man 150 Euro weniger, verpflichtet sich allerdings beim gesundAktiv-Programm zwei Kurse zu belegen, beispielsweise Wassergymnastik oder Ernährungsberatung. Auch die AOK Berlin-Brandenburg bietet ihren Versicherten günstige Konditionen. Bis zu 370 Euro Ersparnis sind möglich, so Sprecherin Gabriele Rähse.
Ebenso beteiligt sich die Kasse bei einer sogenannten offenen Badekur im Ausland, beispielsweise in Tschechien, Polen oder Ungarn, an den Kosten. Einzige Bedingung: Es muss sich um einen durch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DKVA) anerkannten Kurort handeln. Der Versicherte verauslagt alle Ausgaben selbst und reicht die Rechnungen nach Rückkehr zur Erstattung ein.
„Die Kosten für Heilmittelanwendungen werden jedoch nur analog der deutschen Vertragssätze übernommen“, so KKH-Sprecher Simon Kopelke. Der Versicherte legt dem dortigen Badearzt die vorher durch die Krankenkasse ausgestellte Kurmittelkostenübernahmebescheinigung (Badearztschein) vor, und dieser verordnet dann die entsprechenden Anwendungen. So machte es auch die Potsdamerin Christel Brähmisch. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten in Rheumakliniken in Brandenburg sprach sie mit Arzt und Kasse und buchte im Internet ein Hotel auf Ischia, das auch Moorbäder und andere Behandlungen anbietet. Ihre Kasse, die BKK Salus, trug einen Großteil der Behandlungskosten und gewährte einen Zuschuss von 13 Euro pro Übernachtung.
Massage-Verordnung auf die Reise mitnehmen
Wer innerhalb Deutschlands in die Ferien fährt, kann die von seinem Hausarzt ausgeschriebene Verordnung für Massagen mitnehmen und sich am Urlaubsort von einem zugelassenen Physiotherapeuten behandeln lassen. Das sei in der Regel problemlos möglich, so Simon Kopelke. Im Auslandsurlaub werden nur Leistungen berücksichtigt, die auch hierzulande gewährt werden. Nach Rückkehr müssen die Rechnungen bei der Kasse eingereicht werden. Vom Erstattungsbetrag wird dann noch ein Verwaltungskostenabschlag abgezogen.

