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Geld zurück von der Kasse
Wer nicht zum Arzt muss, bekommt bei bestimmten Wahltarifen einen Teil seiner Krankenkassen-Beiträge zurück Foto: pa/dpa

Geld zurück von der Kasse

Von Sabine Abel | 19. Aug 2010 | Rat & Service

Gesetzliche Krankenversicherung

„Nach Einsparmöglichkeiten bei der Krankenversicherung werde ich in der Beratung häufig gefragt“, berichtet Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. Ein Weg, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu senken, sind Wahltarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung. Die Techniker Krankenkasse (TK) will außerdem demnächst eine Police anbieten, bei der eine Prämie gezahlt wird, wenn man bestimmte Leistungen abwählt.

Wahltarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt sind für Kassenmitglieder gedacht, die ihre Gesundheit stabil einschätzen und damit rechnen, nicht zum Arzt gehen zu müssen. „Der Versicherte muss sich allerdings bewusst sein, dass er sich mit einem solchen Wahltarif drei Jahre bindet – an den Tarif und an die Krankenkasse“, betont Dörte Elß.

Beim Tarif mit Beitragsrückerstattung erhält der Versicherte einen Teil der gezahlten Beiträge (maximal einen Monatsbeitrag) zurück, wenn er und mitversicherte volljährige Familienangehörige keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind z. B. Vorsorgeuntersuchungen.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass es bei einigen Tarifen im ersten Jahr nur eine kleine Summe zurückgibt, erst wenn man drei Jahre lang nicht krank war, erhält man den maximalen Betrag (Finanztest 7/2010). „Der Versicherte muss im Allgemeinen erst einen Antrag stellen, bevor er die Beitragsrückerstattung erhält“, sagt Dörte Elß. Manche Versicherungen hätten außerdem die Bedingung, dass es die Rückerstattung nur gibt, wenn man noch bis zum 31. März des Folgejahres Mitglied der Krankenkasse ist.

Während man beim Tarif mit Beitragsrückerstattung im Krankheitsfall nur die Rückzahlung riskiert, zahlt man beim Tarif mit Selbstbehalt auf jeden Fall zu, wenn man krank wird. Denn der Versicherte verpflichtet sich, einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen selbst zu tragen. Das finanzielle Risiko liegt z. B. bei der AOK je nach Tarifklasse zwischen 50 und 120 Euro im Jahr. Es kann bei anderen Kassen aber auch weit darüber hinaus gehen. (Vergleichstabelle in der Zeitschrift Ökotest 4/2010, www.oekotest.de, Suchwort Wahltarife)

Versicherte der Techniker Krankenkasse sollen künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Leistungen abzuwählen. Dazu gehören laut Michael Schmitz von der TK: der Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung bei Badekuren; die erweiterte Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus; Leistungen für homöopathische Behandlungen; Reiseschutzimpfungen; Fahrtkosten zu Kuren, Ärzten und Kliniken (ausgenommen Fahrten im Rettungswagen bei Notfällen). Pro abgewählter Leistung soll es 24 Euro Prämie jährlich geben, also maximal 120 Euro. Der Tarif muss noch vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden.

„Nur wer weiß, dass er keine Fernreisen macht, kann auf die entsprechenden Schutzimpfungen verzichten, wer keine Kinder hat, kann die Haushaltshilfe abwählen, und wer Homöopathie sowieso nicht nutzen würde, kann auch auf diese Kassenleistung verzichten“, sagt Verbraucherschützerin Dörte Elß. Ob man Fahrtkosten oder einen Zuschuss zur Badekur braucht, könne man nicht vorher wissen. Hier sollte man vorsichtig sein.

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