Operationen, Spritzen geben, Blut abnehmen – das sind juristisch gesehen Eingriffe in die körperliche Integrität. Sie gelten als Körperverletzungen. Ärzte machen sich strafbar, wenn Patienten nicht einwilligen. „Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass die Patienten wissen, um welchen Eingriff es sich handelt und welche Risiken damit verbunden sein können“, sagt Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.

